Vorsicht Lebensgefahr!
Der BGH entschied zu Gunsten der Hausärzte. Im Falle eines Schadensersatzprozesses sei ein medizinischer Sachverständiger zu Rate zu ziehen. Damit werden die Zweifel an der Objektivität der Hausärzte offen benannt. "Hausarzt als Gutachter unerwünscht", titelte die bekannte medizinische Wochenzeitung "Medical Tribune". Damit können sich die Ärzte erst einmal zurücklehnen."Eine Krähe hackt der anderen auch bei den noch immer von ihrem hohen Sozialprestige zehrenden Ärzten kein Auge aus", meint "Psychotherapie" sarkastisch.
"Irren ist menschlich - und beim Arzt immer verständlich?" Welches Täterprofil muß der Hausärzt aufweisen, damit der Tatvorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers vorliegt?. Der BGH entschied, daß ein Behandlungsfehler nur unter ganz bestimmten Umständen als "grob" einzustufen sei. Schadensersatz müsse der Arzt nur leisten, wenn "ein schlechterdings unverständliches Fehlverhalten" des Arztes vorliege. Aber dürfen Behandlungsfehler ob "grob" oder "weniger grob" überhaupt passieren, wenn es um Suizid-Fälle geht, die leicht hätten verhindert hätten können?
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